Gesetzliche und private Krankenkassen

Kostenerstattung

Private Krankenkassen

Mein Behandlungshonorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Mein Stundenhonarar nach der GebüH liegt bei 120 Euro.
Selbstverständlich hängen geringe Abweichungen des Honoras von der jeweiligen Behandlungsmethode ab.

Die Behandlungskosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und den privaten Zusatzversicherungen für Heilpraktiker/innen übernommen.

Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach Ihrem abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
Für meine Behandlungen ist keinerlei Verordnung durch einen Arzt notwendig, da ich als Heilpraktikerin Diagnose und Rechnung unabhängig stellen kann. Es ist demnach kein Rezept nötig.
Das zwischen Heilpraktiker/in und Patient/in vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhält oder nicht.

Gesetzliche Krankenkassen

Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Für gesetzlich Versicherte empfiehlt es sich, eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abzuschließen. Sie können mich gerne um Auskunft fragen.

Kosten Selbstzahler/innen

Mein Stundenhonorar für Selbstzahler/innen beträgt 95 Euro.

Ausbildung "Trauma & Körpertherapie"

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